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Der Aufbau einer leistungsfähigen kapitalgedeckten Altersvorsorge ist nur durch konsequentes und regelmäßiges Sparen in der Arbeitsphase möglich. Für viele Menschen ist es dabei hilfreich oder sogar unbedingt notwendig, dass sie nicht so leicht die Möglichkeit zur vorzeitigen Ausgabe des eigentlich für die Rente Ersparten haben.

Beides lässt sich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestens verwirklichen: ein dauerhafter Aufbau einer Alterssicherung ohne vorzeitige Zugriffsmöglichkeit des Arbeitnehmers. Hinzu kommen Abwicklungs- und Kostenvorteile, da in einer größeren Gemeinschaft gewirtschaftet wird.

Gründe für die Praxisrente

Bei der Praxisrente wird die Umstellunf der VWL zu AVWL bewusst von den Tarifparteien gewählt. Was mancher gerne vergisst, ist die traurige Tatsache, dass zwar viele Arbeitgeber einen Zuschuss zu den VWL zahlen, aber bevor das Geld dann in den Bausparvertrag oder die Lebensversicherung geht hiervon Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu zahlen sind. Also zahlt man seine Vermögenswirksamen Leistungen eigentlich aus seiner eigenen Tasche. Durch das deutsche Sozialversicherungsrecht ergibt sich dann die Situation dass ein Arbeitgeber 40,00 € VWL zahlt, die ihn aber 48,00 € kosten, da er ja SV Beiträge abführen muss. Beim Arbeitnehmer kommen dann von den eignntlichen 48,00 € nach abzug von SV Beiträgen und Steuern nur 24,00 € an. Der Einzige, dem also bisher die VWL wirklich Vermögen brachten, war Vater Staat. Und dies wollen sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeber ändern.

Umsetzung und Zuschüsse

Die genannten Zahlen gelten für Vollzeitkräfte über 18 Wochenstunden.
Der Arbeitgeber zahlt eine Anschubfinanzierung von 20,00 € im Monat. Sollte sich der Mitarbeiter damit bereit erklären, seine VWL ebenfalls umzuwandeln, wird ein weiterer Zuschuss von 6,00 € vom Arbeitgeber gezahlt. Hinzu kommen noch weitere 20 % Arbeitgeberzuschuss für alle Beitragsanteile, die zusätzlich vom Bruttolohn umgewandelt werden.

Grundsätzlich kann eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung als Durchführungsweg gewählt werden. Auch sind alle Gesellschaften möglich. Es wir die Pensionskasse Gesundheitsrente empfohlen. Hierbei handelt es sich um die Pensionskasse der AXA, die über die Deutsche Ärzteversicherung verkauft wird.

Gerne bin ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich

Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherung

Arbeitgebersituation:

Der Höhe nach beschränkte Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben.
Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse jedoch volle Abzugsfähigkeit der Rückdeckungsbeiträge, wenn diese kontinuierlich bis zum Eintritt des Versorgungsfalls in gleicher oder steigender Höhe gezahlt werden.
Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.

Arbeitnehmersituation in der Ansparphase (aktive Zeit des Arbeitnehmers)

Unbegrenzt lohnsteuerfrei.
Soweit die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, gilt unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit.
Soweit die Beiträge aus Entgeltumwandlung gezahlt werden, gilt die Beitragsfreiheit nur für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung.
Riesterförderung (AVmG) ist nicht möglich.
Arbeitnehmersituation in der Rentenphase

Die Rente abzüglich Freibeträge (insb. Versorgungsfreibetrag) ist voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung) und es sind die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.