Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus
Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Entsprechend dem Namen ist
der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern. Ziel
ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes
sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten. Daher wird ihr Realrechtsgläubiger (Also die Bank, die im
Grundbuch als Hypothekenbank eingetragen ist) immmer auf eine bestehende, ausreichende Wohngebäudeversicherung
bestehen. Dies ist so ähnlich zu sehen, wie die Vollkaskoversicherung für Autos, die geleast oder finanziert
sind.
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Versicherte Sachen
Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen).
Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen).
sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser,
Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen).
Einbaumöbel ( Einbauküchen ), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör,
soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist der Instandhaltung zu Wohnzwecken
dient.
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb der
Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
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Elementarschäden
Neben den oben genannten Schäden gibt es noch die Elementalschäden. Dies sind Schäden, die durch das Wirken
der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel,
Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Die gesamte Versicherungswirtschaft hat ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau
und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurde ein 10- bzw. 50-jährigen Hochwassers simuliert und es
wurden drei Überschwemmungszonen ermittelt. ZÜRS ermöglicht damit eine präzise Risikoeinstufung im
Bereich Hochwasser/Überschwemmung. Grundstücke der ZÜRS-Zone 1 haben eine Wahrscheinlichkeit seltener
als einmal in 50 Jahren, die der ZÜRS-Zone 2 häufiger als einmal in 50 Jahren jedoch seltener
als einmal in 10 Jahren und die der ZÜRS-Zone 3 häufiger als einmal in 10 Jahren von Hochwasser
oder Überschwemmung betroffen zu sein.
Die Einstufung, in welcher Zürs-Zone ihr Wohnhaus liegt, erfolgt durch Eingaben der genauen Anschrift
im:
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