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Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern. Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten. Daher wird ihr Realrechtsgläubiger (Also die Bank, die im Grundbuch als Hypothekenbank eingetragen ist) immmer auf eine bestehende, ausreichende Wohngebäudeversicherung bestehen. Dies ist so ähnlich zu sehen, wie die Vollkaskoversicherung für Autos, die geleast oder finanziert sind.

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Versicherte Sachen
Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen).
Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen).
sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen).
Einbaumöbel ( Einbauküchen ), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist der Instandhaltung zu Wohnzwecken dient.
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb der Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
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Elementarschäden

Neben den oben genannten Schäden gibt es noch die Elementalschäden. Dies sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Die gesamte Versicherungswirtschaft hat ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurde ein 10- bzw. 50-jährigen Hochwassers simuliert und es wurden drei Überschwemmungszonen ermittelt. ZÜRS ermöglicht damit eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser/Überschwemmung. Grundstücke der ZÜRS-Zone 1 haben eine Wahrscheinlichkeit seltener als einmal in 50 Jahren, die der ZÜRS-Zone 2 häufiger als einmal in 50 Jahren jedoch seltener als einmal in 10 Jahren und die der ZÜRS-Zone 3 häufiger als einmal in 10 Jahren von Hochwasser oder Überschwemmung betroffen zu sein.
Die Einstufung, in welcher Zürs-Zone ihr Wohnhaus liegt, erfolgt durch Eingaben der genauen Anschrift im:

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