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Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.

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Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

Kfz-Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
Schutzbrief
Insassenunfallversicherung
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

Während man früher bei einem An- bzw. Ummelden eines Kraftfahrzeuges eine so genannte Versicherungsdoppelkarte benötigte, wird seit 2008 die so genannten eVB, elektronischer VersicherungsBestätigung benötigt. Diese besteht aus einer sechstelligen Nummer. Das Verfahren soll die Bearbeitungszeiten auf den Zulassungsstellen verkürzen und den Missbrauch der alten Doppelkarten einschränken. Eine eVB ist inzwischen fest an einen Versicherungsnehmer gekoppelt.

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