Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem
Umfeld eines Pkw verstanden. Neben der Versicherung von Pkw zählt auch die Versicherung von anderen
motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.
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Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko)
Schutzbrief
Insassenunfallversicherung
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern,
zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter
eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
Während man früher bei einem An- bzw. Ummelden eines Kraftfahrzeuges eine so genannte
Versicherungsdoppelkarte benötigte, wird seit 2008 die so genannten eVB, elektronischer
VersicherungsBestätigung benötigt. Diese besteht aus einer sechstelligen Nummer. Das Verfahren soll
die Bearbeitungszeiten auf den Zulassungsstellen verkürzen und den Missbrauch der alten
Doppelkarten einschränken. Eine eVB ist inzwischen fest an einen Versicherungsnehmer gekoppelt.
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